Der Haftpflichtschaden - Ihre Rechte als Geschädigter
Der Haftpflichtschaden - Ihre Rechte als Geschädigter
Als unabhängiger KFZ Sachverständiger für Haftpflichtschäden
Als unabhängiger KFZ Sachverständiger für Haftpflichtschäden
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und daher ein fixer Bestandteil jeder Autoversicherung.Sie schützt Sie vor hohen Kosten, die im Falle eines von Ihnen unverschuldeten Unfalls auf Sie zukommen würden.
Herausforderung
Herausforderung
Die gesamten Schadensersatzansprüche sind abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung tritt dabei an die Stelle des Unfallverursachers und ersetzt den kompletten Schaden. Die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug werden jedoch nicht getilgt und durch Ihre Kaskoversicherung übernommen. Bei einem Haftpflichtschaden wird möglicherweise zwischen den gesetzlich und vertraglich zugesicherten Ansprüchen differenziert. Der Geschädigte muss die volle Summe zur Wiederherstellung des Ursprungszustands erhalten. Er kann jedoch auch eine reine finanzielle Entschädigung fordern – sich also den Schaden auszahlen lassen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte fiktive Abrechnung. In diesem Fall muss ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ein Gutachten über die Instandsetzungskosten anfertigen und den entstandenen Haftpflichtschaden exakt beziffern. Die Kosten für den Gutachter übernimmt die gegnerische Versicherung bzw. der Unfallverursacher.
RESTWERT, NUTZUNGSAUSFALL, WIEDERBESCHAFFUNGSWERT & CO. – ICH BIN FÜR SIE DA
Überlassen Sie mir die gesamte Schadensabwicklung, denn ich bin Experte auf diesen Gebiet. Als geprüfter und anerkannter Kfz-Sachverständige stehen ich Ihnen zur Seite und berate Sie ausführlich. Sie haben Fragen zu meinen Leistungen? Dann rufen Sie mich unter 0172 / 68 33 582 an und ich nehme mir ausreichend Zeit. Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für jegliche Haftpflichtschäden und erstellt exakte Wertgutachten und mehr.
Der KaskoschadenVoll- / Teilkaskoschaden
Bei einem Kaskoschaden wird grundsätzlich zwischen einem Teil- und Vollkaskoschaden unterschieden. Es handelt sich dabei um vertraglich individuelle Ansprüche, die zwischen dem Versicherungsunternehmer und dem Versicherten vereinbart wurden. Sie weichen explizit von den Vorgaben des Haftpflichtschadens ab und inkludieren eine gewisse Selbstbeteiligung.
Sie wurden in einen Unfall verwickelt und sind der Verursacher? Dann melden Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung, die dazu verpflichtet ist, ein Erstattungsangebot zu unterbreiten. Aufgrund dessen beauftragt sie einen eigenen Sachverständigen und übernimmt die Kosten.
Welche Schäden werden durch die Teilkasko abgedeckt?
Glasbruch, Diebstahl, Einbruch, Brand,
Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.)
Unfälle mit Wild Tierschäden aufgrund von Marderbiss etc.
Falls Sie ein Auto besitzen, das nicht älter als drei bis vier Jahre alt ist, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung ist Ihnen zu teuer? Dann entscheiden Sie sich doch für eine bestimmte Selbstbeteiligung im Schadensfall, um die Versicherungsprämie zu reduzieren.
Als unabhängiger und anerkannter Gutachter übernehme ich bei einem Unfallschaden gerne die notwendigen Schritte und kümmer mich auch um die zusätzlichen bürokratischen Schritte. Sprechen Sie mich einfach an und wir klären die Details bei Kaskoschaden, Haftpflichtschaden & Co.!