Der Haftpflichtschaden - Ihre Rechte als Geschädigter
Der Haftpflichtschaden - Ihre Rechte als Geschädigter
Als unabhängiger KFZ Sachverständiger für Haftpflichtschäden
Als unabhängiger KFZ Sachverständiger für Haftpflichtschäden
Eine
Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich
vorgeschrieben und daher ein fixer Bestandteil jeder
Autoversicherung.Sie schützt Sie vor hohen Kosten, die im Falle eines
von Ihnen unverschuldeten Unfalls auf Sie zukommen würden.
Herausforderung
Herausforderung
Die
gesamten Schadensersatzansprüche sind abgedeckt. Die
Haftpflichtversicherung tritt dabei an die Stelle des
Unfallverursachers und ersetzt den kompletten Schaden. Die
Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug werden jedoch nicht getilgt und durch
Ihre Kaskoversicherung übernommen. Bei einem Haftpflichtschaden wird
möglicherweise zwischen den gesetzlich und vertraglich zugesicherten
Ansprüchen differenziert. Der Geschädigte muss die volle Summe zur
Wiederherstellung des Ursprungszustands erhalten. Er kann jedoch auch
eine reine finanzielle Entschädigung fordern – sich also den Schaden
auszahlen lassen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte fiktive
Abrechnung. In diesem Fall muss ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger
ein Gutachten über die Instandsetzungskosten anfertigen und den
entstandenen Haftpflichtschaden exakt beziffern. Die Kosten für den
Gutachter übernimmt die gegnerische Versicherung bzw. der
Unfallverursacher.
RESTWERT, NUTZUNGSAUSFALL, WIEDERBESCHAFFUNGSWERT & CO. – ICH BIN FÜR SIE DA
Überlassen
Sie mir die gesamte Schadensabwicklung, denn ich bin Experte auf diesen
Gebiet. Als geprüfter und anerkannter Kfz-Sachverständige stehen ich
Ihnen zur Seite und berate Sie ausführlich. Sie haben Fragen zu meinen
Leistungen? Dann rufen Sie mich unter 0172 / 68 33 582 an und ich nehme
mir ausreichend Zeit. Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für
jegliche Haftpflichtschäden und erstellt exakte Wertgutachten und mehr.
Der KaskoschadenVoll- / Teilkaskoschaden
Bei
einem Kaskoschaden wird grundsätzlich zwischen einem Teil- und
Vollkaskoschaden unterschieden. Es handelt sich dabei um vertraglich
individuelle Ansprüche, die zwischen dem Versicherungsunternehmer und
dem Versicherten vereinbart wurden. Sie weichen explizit von den
Vorgaben des Haftpflichtschadens ab und inkludieren eine gewisse
Selbstbeteiligung.
Sie
wurden in einen Unfall verwickelt und sind der Verursacher? Dann melden
Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung, die dazu verpflichtet ist, ein
Erstattungsangebot zu unterbreiten. Aufgrund dessen beauftragt sie
einen eigenen Sachverständigen und übernimmt die Kosten.
Welche Schäden werden durch die Teilkasko abgedeckt?
Glasbruch, Diebstahl, Einbruch, Brand,
Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.)
Unfälle mit Wild Tierschäden aufgrund von Marderbiss etc.
Falls
Sie ein Auto besitzen, das nicht älter als drei bis vier Jahre alt ist,
empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung
ist Ihnen zu teuer? Dann entscheiden Sie sich doch für eine bestimmte
Selbstbeteiligung im Schadensfall, um die Versicherungsprämie zu
reduzieren.
Als
unabhängiger und anerkannter Gutachter übernehme ich bei einem
Unfallschaden gerne die notwendigen Schritte und kümmer mich auch um die
zusätzlichen bürokratischen Schritte. Sprechen Sie mich einfach an und
wir klären die Details bei Kaskoschaden, Haftpflichtschaden & Co.!

